Ein Reisepass ist allgemein erforderlich,
muss während des Aufenthaltes
gültig sein. Ausgenommen sind
Staatsbürger der folgenden
Länder, die mit einem gültigen
Personalausweis einreisen können:
Kanada mit Geburtsurkunde und Staats-bürgerschafts-
bzw. Einbürgerungsnachweis
mit Lichtbild. Reisende sollten
zur Sicherheit ihren Pass dennoch
mitführen.
Einreise mit Kindern: Deutsche:
Deutscher Kinderausweis bis zum
vollendeten 16. Lebensjahr oder
Eintragung eines Kindes in den Reisepass
eines begleitenden Elternteils eigener
Reisepass.
Seit dem 01.01.2006 ersetzt der
Kinder-Reisepass den Kinderausweis.
Es werden keine neuen Kinderausweise
mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise
sind jedoch noch bis zum Ablauf
ihrer jeweiligen Gültigkeit
nutzbar.
Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem
Lichtbild versehen.
Österreicher:
Eintragung eines Kindes in den Reisepass
eines begleitenden Elternteils oder
eigener Reisepass.
In Österreich wurde am 16.
Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne
Chip aber mit digitalisiertem Foto)
für Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr eingeführt.
Kinder können bis zur Vollendung
des 12. Lebensjahres aber weiterhin
auch in den Reisepass eines mitreisenden
Elternteils eingetragen werden.
Die Eintragung wird jedoch nicht
von jedem Land akzeptiert und auf
internationaler Ebene sinkt die
Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer:
Eintragung eines Kindes in den Reisepass
eines begleitenden Elternteils oder
eigener Reisepass.
Der Miteintrag der Kinder bis zum
vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen
Pass des Modells 85 ist bis zum
Ablauf des Passes am 31.12.2007
gültig. Ab diesem Zeitpunkt
benötigen Kinder in jedem Fall
einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Für die Kinder gelten jeweils
die gleichen Visumbestimmungen wie
für ihre Eltern.
Minderjährige
müssen entweder in Begleitung
eines Erwachsenen einreisen oder
bei der Ankunft von einem Erwachsenen
im Empfang genommen werden, der
seinen Wohnsitz in den Niederländischen
Antillen hat.
Bei Reisen innerhalb der Niederländischen
Antillen müssen alle Passagiere
ab dem 14. Lebensjahr über
eine eigenes Reisedokument mit Lichtbild
verfügen.
Visum:
Allgemein erforderlich, ausgenommen
sind Staatsbürger folgender
Länder für einen touristischen
Aufenthalt:
(a) EU-Länder und die Schweiz:
Bundesrepublik Deutschland, Belgien,
Frankreich, Großbritannien,
Luxemburg und Niederlande für
Aufenthalte von bis zu 90 Tagen
(Verlängerung um weitere 90
Tage vor Ort möglich) sowie
alle übrigen EU-Länder
und die Schweiz für Aufenthalte
von bis zu 14 Tagen;
(b) Übrige Länder (für
einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen,
Verlängerung um weitere 90
Tage vor Ort möglich): Aruba,
Bolivien, Chile, Costa Rica, Ecuador,
Hongkong (China), Israel, Jamaika,
Korea (Süd), San Marino, Suriname
und USA;
(c) Übrige Länder (für
einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen):
Staatsbürger der meisten Länder
können ohne Visum für
touristische Aufenthalte von bis
zu 14 Tagen (Verlängerung um
denselben Zeitraum vor Ort möglich)
einreisen.
Reisepass/Visa:
Anfragen an das Büro des Lieutenant
Governor of the Island Territory
of St. Maarten, Pondfill, Philipsburg.
Niederländische Staatsbürger
dürfen sich seit kurzem ohne
Aufenthaltsgenehmigung auf den Niederländischen
Antillen niederlassen.
Touristen müssen bei der Einreise
ausreichende Geldmittel für
die Dauer ihres Aufenthalts und
ein Ticket für die Rückreise
nachweisen.
Einreise mit Haustieren:
Für alle Haustiere (Hunde,
Katzen, Papageien und Sittiche)
wird ein Gesundheitszeugnis benötigt,
das bestätigt, dass das Tier
gesund ist, und das maximal 14 Tage
vor der Ankunft ausgestellt wurde.
Katzen und Hunde brauchen zusätzlich
ein Tollwutimpfzertifikat. Die Impfung
sollte ca. 30 Tage vor der Ankunft
verabreicht werden.
Für Reisende aus der Europäischen
Union die über Paris und Guadeloupe
einreisen gelten keinerlei Beschränkungen.
Sie können sich ohne Visum
und Reisepass im Französischen
Teil der Insel beliebig lange aufhalten.
Eine Meldepflicht gibt es nicht.
Folgende Artikel können zollfrei
in die Niederländischen Antillen
eingeführt werden (Personen
über 15 Jahre):
200
Zigaretten oder 100 Zigarillos
(zu je 3 g)
oder 50 Zigarren oder
250 g Tabak;
2
l alkoholische Getränke;
Eine
unbegrenzte Menge an Parfüm;
Geschenke
bis zu einem Wert von
100 NAG.
Falls mehr als die angegebene Menge
eingeführt wird, wird die gesamte
Menge verzollt. Wenn der Wert der
eingeführten Gegenstände
mehr als 500 NAG beträgt, sollte
eine Zollerklärung ausgefüllt
werden. Lederwaren aus Haiti sollten
nicht eingeführt werden.
Die Einfuhr von Pflanzen und Gemüse
jeglicher Art ist verboten, sowie
Lebensmittel tierischen Ursprungs
und Tiere aller Art aus Haiti.
Anreise
Anreise aus Europa zum Flughafen Espérance
, dem kleinen Flughafen auf der französischen
Seite der Insel, ist ziemlich einfach,
da die Air France täglich Nonstop-Flüge
aus Paris nach Guadeloupe anbietet,
von dort aus können Sie mit einer
der kleinen karibischen Fluglinien nach
St. Martin weiterfliegen.
Weniger anstrengend ist es natürlich
auf dem Princess
Juliana International Airport auf
der Niederländischen Seite zu landen.
Die dort täglich aus Paris und
den USA ankommenden Maschinen fliegen
Nonstop.
Wenn Sie diese Route wählen müssen
Sie die Einreisebestimmungen beachten!
Vom Flughafen Espérance (ca.
4km außerhalb von Marigot gelegen)
können Sie die umliegenden karibischen
Inseln mit lokalen Anbietern wie ALM,
BWIA,
LIAT,
Caribbean
Star Airlines, Air
Martinique erreichen. Die meisten
haben in der Regel tägliche Verbindungen
zwischen den Inseln der Antillen. Air
France bietet in begrenztem Umfang Flüge
zwischen den Inseln an. Man kann natürlich
Flüge auch chartern z.B. bei Winair.
Windward
Islands Airways bietet täglich
vom Flughafen auf der niederländischen
Seite Fluge nach Anguilla, Saba, St.
Barths, St. Eustatius, St. Kitts und
Nevis an.
Es gibt regelmäßige Fährverbindungen
nach Saba, St. Kitts, Nevis, Anguilla,
Antigua und St. Barths. Die erste Fähre
nach Anguilla geht vom Hafen in Marigot
um 8.00 Uhr früh und von da an
jede Stunde. Die letzte Fähre legt
ab in Anguilla um 18.00 Uhr.
Obwohl die Insel relativ klein ist,
ist ein Mietwagen nach wie vor der bequemste
Weg, die Insel zu erkunden. Straßen
auf St. Martin sind auf der Niederländischen
Seite in der Regel in gutem Zustand
und gut markiert. Auf der französischen
Seite müssen Sie mit Straßenschaden
rechnen, die, wenn an einer Stelle repariert,
wie durch Zauberhand an anderer Stelle
neu auftauchen.
Es gibt ein gutes öffentliches
Busnetz. Busse fahren von Marigot
und Philipsburg zu allen Orten der
Insel, obwohl Strande nicht direkt
angefahren werden. Taxis sind vorhanden;
viele Autovermietungen stehen zur
Verfügung.
Zum Anmieten eines Mietwagens ist
ein eigener Führerschein oder
ein Internationaler Führerschein
ausreichend, der muss aber mindestens
ein Jahr alt sein. Viele Mietwagenfirmen
verlangen auch die Vorlage einer Kreditkarte.
Denken Sie daran, dass Sie, wenn Sie
mit einer Gold-Card bezahlen automatisch
versichert sind.
Es gibt mehrere St. Martin Autovermietungen,
die jeweils mit großen Beständen
von Autos. Buchen im Voraus entweder
telefonisch oder online, ist keine
schlechte Idee. Wenn Sie erst hier
vor ort buchen wollen sollte es allerdings
kein Problem darstellen. Einige der
großen Autovermieter wie Avis,
Hertz und Budget haben ihre Vertretung
direkt am Princess Juliana International
Airport. Für einen Preisvergleich
sollten Sie sich aber auch bei den
kleineren, lokalen Agenturen umsehen.
Alle gängigen Kreditkarten werden
als Zahlungsmitte akzeptiert
Der Verkehr auf der Insel hat sich
zu einem ziemlich großen Problem
entwickelt, lange Staus zwischen Marigot,
Philipsburg und dem Flughafen sind
ublich.
Kontaktadressen
(NL)
Die
Bundesrepublik Deutschland, Österreich
und die Schweiz unterhalten keine Vertretungen
auf St. Maarten, zuständig sind die
jeweiligen Botschaften in Den Haag
St. Maarten Tourist Board:
Vineyard Office Park,
WG Buncamper Road 33,
St. Maarten, N.A.
Tel: (05) 42 23 37. Fax: (05) 42 27
34.
E-Mail: info@st-maarten.com
URL: www.st-maarten.com
Büro des Generalbevollmächtigten
Ministers der Niederländischen
Antillen:
Badhuisweg 173-175,
NL-2509 JP Den Haag
Tel: (+31) (070) 306 61 11.
Fax: (+31) (070) 306 61 10.
Princess Juliana International
Airport
599-545-4211
Aeroport de l'Espérance
590-87-53-03
Touristische Informationen sind
auch von den jeweiligen Fremdenverkehrsämtern
erhältlich
Kontaktadressen
(FR)
Die Bundesrepublik
Deutschland, Österreich und die
Schweiz unterhalten keine eigenen Vertretungen
auf Guadeloupe, zuständig sind
die jeweiligen Botschaften in Paris
(s. Frankreich).